März 2017

Bei falscher Meinung: nicht einmal „kurzer Prozeß“

Maas´schen Zensurpläne treiben immer neue Blüten. Maas will ja die sozialen Netzwerke verpflichten, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Die Inhalte müssen – anders als im Strafrecht – gar nicht strafbar sein, sondern nur rechtswidrig. Richter, die das früher prüften, brauchten dafür einen (Straf)Prozeß, studierten Schriftsätze und kamen dann nach gewissenhafter Abwägung

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