Bei falscher Meinung: nicht einmal „kurzer Prozeß“

Maas´schen Zensurpläne treiben immer neue Blüten. Maas will ja die sozialen Netzwerke verpflichten, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Die Inhalte müssen – anders als im Strafrecht – gar nicht strafbar sein, sondern nur rechtswidrig. Richter, die das früher prüften, brauchten dafür einen (Straf)Prozeß, studierten Schriftsätze und kamen dann nach gewissenhafter Abwägung zu ihrem Urteil, gegen das dann ein Rechtsmittel eingelegt werden konnte.

Laien sollen innerhalb von 24 Stunden ohne jede Abwägung urteilen und exekutieren – und das dann auch ohne Rechtsmittelinstanz. Wenn nicht gelöscht wird, drohen Privatpersonen Strafen bis zu fünf Millionen Euro, einem Unternehmen bis zu 50 Millionen Euro. Es soll die nackte Angst ausbrechen.

Äußerungen in türkischer oder arabischer Sprache seien vom Verbot nicht betroffen. Und Renate Künast geht das alles noch nicht weit genug: Sie will auch „grob unhöfliche“ Äußerungen bestrafen, um den „sozialen Frieden“ zu schützen.

Hier soll wohl der Zweck die Mittel heiligen. Rechtsordnung hin oder her!