Wenn es um Haft geht, ist das deutsche Recht richtigerweise sehr penibel; die Regeln sind streng und klar. Das gilt für die Untersuchungshaft, das gilt für die Strafhaft. Für die Auslieferungshaft gilt das leider nicht. Das deutsche Gesetz über den Europäischen Haftbefehl ist handwerklich schlecht; und daran hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2005 nichts geändert. Das Motto bei der Vollstreckung der Haftbefehle anderer Staaten in Deutschland lautet: Wird schon irgendwas dran sein, wird schon irgendwie stimmen. Aber so ein Irgendwie-Motto ist kein rechtsstaatliches Motto.