„Ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist eine Verhöhnung der betroffenen Frauen“

Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen am 24.11.2017 vor dem Amtsgericht in Gießen (Hessen) die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht muss sich die Ärztin Kristina Hänel verantworten. Sie soll auf ihrer Homepage für Abtreibung geworben haben und sich damit strafbar haben.

m Streit um die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche hat die Große Koalition einen Kompromiss gefunden. Die Regierung soll jetzt ausformulieren, wann Werbung Werbung ist. Der SPD-Abgeordnete Florian Post hat einen ganz anderen Vorschlag