Facebook hielt Postings, die auf die „Gemeinsame Erklärung 2018“ verwiesen, laut eigener Gemeinschaftsstandard für Hassrede. Deshalb sperrte oder löschte das Unternehmen Beiträge dieser Art. Das Landgericht Bamberg hat nun entschieden, dass dies ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit ist. Aufgrund der Quasi-Monopolstellung müsse das Netzwerk Grundrechte gegeneinander abwägen.