Seit August ist klar, dass Klaus Brinkbäumer die Leitung des Spiegel abgeben wird. Seitdem diskutieren der scheidende Chefredakteur und Verlag über die Modalitäten – denn Brinkbäumer hat dank einer Klausel die Möglichkeit, in den USA weiter für den Spiegel zu arbeiten. Dass dies aber wohl nicht so kommen wird, darauf deutet die Mandatierung eines Anwalts von Klaus Brinkbäumer hin. Bei der Kanzlei handelt es sich ausgerechnet um die Promi- und Medienanwälte Schertz und Bergmann.