Bei Berufstätigen im Alter ab 60 Jahren ist innerhalb von fünf Jahren bei mehr als der Hälfte mit einem Eintritt in den Altersrentenbezug zu rechnen (Abb. 20051). Dabei sind hier nur die eher Leistungsfähigen erfaßt, die durchgängig sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Dementsprechend steigt der Altersrentenbezug noch vor 60 steil an (Abb. 20052, 20053).