Fazit:
Für die Menschen wäre viel gewonnen, wenn a) die Frage einer korrekten Bemessung der Regelleistungen angegangen wird (und damit klar wird, dass der Geldbetrag, der letztendlich gewährt wird, eine politische Entscheidung darstellt, die man dann auch gefälligst zu vertreten hat), wenn b) die Sanktionsfrage offensiv angegangen wird und die c) Frage der Unterkunftskosten im Sinne der Betroffenen besser geregelt wird. Und d) sollte das Förderrecht im SGB II zugunsten der enormen Heterogenität der Betroffenen in einem positiven Sinne dereguliert werden. Das wären praktische Ansätze, um den Menschen zu helfen, würde am Gesamtsystem aber nichts fundamental ändern.
Aber auf der anderen Seite sollte man bei aller notwendigen Kritik an dem System auch den grundsätzlichen Wert an sich erwähnen, dass es eine Grundsicherung gibt, mit der ein Existenzminimum gewährleistet wird bzw. werden kann, das den betroffenen Menschen eine Unterkunft finanziert und beispielsweise auch eine Krankenversicherung.