Dieser will das geltende, bundesweite Tierschutzgesetz nicht beachten, was den Einsatz von Wildtieren im Zirkus anbelangt!
Auch wenn die regelmässigen Überprüfungen durch das betreffende Veterinäramt keine Beanstandungen hervor bringen, soll trotzdem das Verbot weiterhin gelten. Her taucht die Frage auf, ob dies ein unrechtsmäßiger Eingriff in die Berufswahl ist!
Vielmehr sieht Mergel „eine ethische Grundfrage“, ob es „mit der Würde dieser Kreaturen zu vereinbaren ist, wenn sie Männchen machen, durch Reifen springen oder in Kisten eingesperrt transportiert werden oder ob nicht schon grundsätzlich die Hürde zur Tierquälerei überschritten ist“. Der OB ist überzeugt, dass der Weihnachtszirkus sein Niveau auch nach einer Umsetzung des Wildtierverbots „locker halten kann“.