Die Steuerzahler erwartet eine erhebliche Rückzahlung

BMF-Entscheidung: Umgehende Neuberechnung der zumutbaren Belastung

Einkommensteuererklärungen tragen den »Vorläufigkeitsvermerk«. Nun wird die zumutbare Belastung mit dem Steuerjahr 2012 stufenweise neu berechnet. Das zahlt sich aus.

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