Frau Schokatz wurde lediglich mit 1-2 Stimmen mehr als gewählt erklärt. Nachweislich gab es bei dieser Stimmenzählung massive Verstöße der Wahlordnung. Der Verwaltungsgerichthof in Mannheim ist dennoch der Auffassung, dass dies alles nicht das Wahlergebnis beeinflußt habe. Hier bleibt im Moment erstmal nur übrig die schriftliche Begründung zu analysieren. Dieses Urteil ist mehr als grenzwertig und sicherlich nicht vertrauenswerweckend für unsere Rechtssprechung!