„Die volle Härte des Gesetzes heißt heute oft, wir stellen von Straftätern die Personalien fest, und Richter lassen sie wieder frei“,
Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn des Deutschen Richterbundes, meinte zu dieser Kritik von Wendt: „Dieser sei ja bekannt als Dampfplauderer und es würde ja streng nach geltendem Recht und Verordnungen geurteilt“. Wie kann es dann angehen, dass völlig konträre Urteile gefehlt werden, wie z.B. aktuell bei dem Asylrecht von Syrer. Hier heißt es dann, man muss nun beobachten welche Auslegung sich durchsetzt. Richter*innen sind auch nur Menschen und es gibt sehr wohl erhebliche Auslegungsmöglichkeiten bei Urteilen!