Lt. SWR meinte heute der VGH Mannheim, dass der Einspruch bzgl. städtischer Abrissvorschrift, seitens zwei Eigentümer-Klage dürftig sei.
Hier ist wohl eher die Frage, ob nicht die Richter etwas dürftig urteilen. Es kann ja wohl nicht angehen, dass die Stadt Heilbronn, mit mehrheitlicher Billigung des Gemeinderates den Wollhaus-Eigentümer vorschreiben will, dass in jedem Fall der Abriss gefordert ist und vorhandene Alternative einer Sanierung, so einfach von Tisch gewischt worden ist. Wenn dies vom VGH Mannheim so bestätigt werden sollte, muss man sich schon Gedanken machen, welche Rechtsprechung wir haben bzgl. massiven Eingriff in Eigentumsrechte!