Bloß nicht auf die Straße gehen

Die Finanzbehörde stellt die Gemeinnützigkeit in Frage, wenn entsprechende Organisationen auf die Straße zu Demonstrationen gehen?!

Beitrag von Stiftungsverein:

Die Debatte um die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen ist erneut entfacht.

Zunächst konfrontierte Ende April die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung in einer Großen Anfrage mit all ihren Zweifeln an der Fairness des Gemeinnützigkeitsrechts. Mitte Mai forderte die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag eine Klarstellung in der Abgabenordnung, dass nur parteipolitisches Engagement die Gemeinnützigkeit kostet. Anfang Juni veröffentlichte Attac die Begründung seiner Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit. Der Verein betonte darin, dass gemeinnütziges Engagement ohne politische Einflussnahme – wie z.B. durch Demonstrationen – gar nicht denkbar sei. Einige Tage später luden dann zwei Grünen-Abgeordnete zum Fachgespräch über den Nachbesserungsbedarf im Gemeinnützigkeitsrecht ein.

Doch die Vorbehalte gegen Gesetzesänderungen sind groß. Speziell das Bundesfinanzministerium befürchtet, dass dadurch eine Gesellschaft entsteht, in der mit steuerlich absetzbaren Spenden für politische Kampagnen die Macht im Land erkauft werden könne.

Was hierbei stark vernachlässigt wird: Den Organisationen und Politikern, die ein Nachbessern des Gesetzgebers fordern, geht es auch darum, wieder Gleichbehandlung und Gerechtigkeit im gemeinnützigen Sektor herzustellen.

So stört sich die Finanzverwaltung nicht daran, dass der Verein Bund der Steuerzahler die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die Verkleinerung des Bundestages fordert. Dies dient schließlich der Förderung des demokratischen Staatswesens. Auch wenn die Bertelsmann Stiftung ein Gutachten veröffentlicht, das die Schwächen einer politischen Agenda aufzeigt, hebt kein Finanzbeamter den Finger. Sie hat schließlich wissenschaftlich gearbeitet. Organisiert eine gemeinnützige NPO dagegen eine Demonstration, bei der sie die Forderungen des Vereins aufnimmt oder die Forschungsergebnisse der Stiftung darstellt, ist ihr Steuerprivileg gefährdet.

Es scheint also gerade das Auf-die-Straße-gehen gemeinnütziger Organisationen zu sein, an dem sich die Finanzbehörden stören. Warum ausgerechnet dieses wichtige Instrument zivilgesellschaftlichen Handelns derart problematisch ist, vermag kein Blick in die Abgabenordnung oder deren Anwendungserlass zu beantworten. Hier liegt ein Demokratiedefizit vor, das es zu beheben gilt.