Islam mit Grundgesetz wirklich vereinbar?!

Es geht im Kern der Frage darum, ob der Islam wirklich ausschließlich eine Religion ist, die dann 100% von der Religionsfreiheit gedeckt wäre oder ob er nicht vielmehr eine politische Ideologie ist, die mit einer freien Gesellschaft unvereinbar ist (Stichworte: feste Regeln gemäß Abrogation, Kalifat, Scharia).

Setzen, 6! CDU und SPD haben irgendwie nicht verstanden, worum es der AfD bei ihrer Diskussion um den Islam geht. Es geht im Kern der Frage darum, ob der Islam wirklich ausschließlich eine Religion ist, die dann 100% von der Religionsfreiheit gedeckt wäre oder ob er nicht vielmehr eine politische Ideologie ist, die mit einer freien Gesellschaft unvereinbar ist (Stichworte: feste Regeln gemäß Abrogation, Kalifat, Scharia).

Sollte man zu dem Schluss kommen, dass der Islam nicht nur eine Religion, sondern eine politische Ideologie ist, so greift eben nicht mehr Art. 4 GG „Religionsfreiheit“, sondern Art. 20 GG Abs. 4.

Artikel 20:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Verfasser: Stus Quo, Christian Schmidt