Unser Grundgesetz nur noch mal so zur Erinnerung!

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Laut Grundgesetz:

1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Auf welcher gesetzlicher Grundlage akzeptiert der Bundesinnenminister die Einreise dieser Menschen aus Österreich? Woher will eigentlich der Bundesinnenminister wissen, ob nicht noch mehr Menschen anderweitig und nicht registriert in D einreisen?! Es soll sich hierbei um ca. 300.000 Personen handeln! Was glaubt man, auf welcher Basis dieser Personenkreis in D nun sein Lebensunterhalt bestreitet?!