Typisches Beispiel, wenn Bericht und Meinung vermischt werden

Bildergebnis für meinungsmacherMeinungsbeiträge in den Medien sind durch Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geschützt. Die Trennung von Meinungen und Informationen soll Transparenz für den Leser herstellen. Vor allem im Boulevardjournalismus werden nachrichtliche (Bericht) und meinungsorientierte Darstellungsweise (Kommentar) jedoch auch innerhalb eines Beitrages vermischt.

Hier ein aktueller Beitrag aus der Heilbronner Stimme: