Wir haben es einmal mit dem Bereich mobile Messenger-Dienste wie Whatsapp und zum anderen der Online-Durchsuchung zu tun.
Beide Verfahren sind derzeit schon präventiv möglich; aber nur in äusserst schweren Fällen. Bald dürfen die Staatstrojaner jedoch auch als Mittel der «normalen» Strafverfolgung genutzt werden.