Wir haben es einmal mit dem Bereich mobile Messenger-Dienste wie Whatsapp und zum anderen der Online-Durchsuchung zu tun.

Beide Verfahren sind derzeit schon präventiv möglich; aber nur in äusserst schweren Fällen. Bald dürfen die Staatstrojaner jedoch auch als Mittel der «normalen» Strafverfolgung genutzt werden.

NZZ-Beitrag


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