Gefährder Rechtsauslegung zum Schaden der eigenen Bürger?
Obwohl dokumentiert war, dass der Berliner Attentäter Amri als gewalttägiger Gefährder, abgelehnter Asylbewerber und mit bis zu 14 Indentitäten unterwegs war, sah die Justiz keine Gefahr im Verzug?
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