Lizenz zum Schnüffeln im Cyberspace bereits schon lange rechtlich zulässig!

Wir haben es einmal mit dem Bereich mobile Messenger-Dienste wie Whatsapp und zum anderen der Online-Durchsuchung zu tun. Beide Verfahren sind derzeit schon präventiv möglich; aber nur in äusserst schweren Fällen. Bald dürfen die Staatstrojaner jedoch auch als Mittel der «normalen» Strafverfolgung genutzt werden.

10 Milliarden Schaden der öffentlichen Hand durch Lobbyistenarbeit in der Politik

„Über zehn Jahre lang nutzte eine internationales Netzwerk von Banken und deren Investoren Lücken im Steuerrecht. Sie erwirkten die Erstattung von Steuern, die sie nicht gezahlt hatten. Erschreckend Lobbyisten haben Finanzminister von SPD und CDU lange genarrt und diesem Handeln den Schein der Legalität verpasst. Möglich war das, weil das Finanzministerium Formulirungen der Banken wortgetreu […]