Der Ehebegriff des Art. 6 Abs. 1 GG Gutachtliche Stellungnahme zur Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 28. September 2015
Auszug: „Schon an dieser Stelle könnte die verfassungsrechtliche Prüfung als abgeschlossen angesehen werden, weil die zur Verfügung stehenden Quellen zu dem eindeutigen Ergebnis führen, dass der Ehebegriff in Art. 6 Abs. 1 GG einer „Öffnung“ für gleichgeschlechtliche Paare nicht offensteht.“
Schwere Mängel am deutschen Rentensystem
Eine zweite Besonderheit des deutschen Rentensystems ergibt sich aus dem Erbe der Deutschen Einheit. Seither wird die Rentenversicherung – analog anderen Kassen der Sozialversicherung – durch die Leistungen an zusätzliche Beitragsempfänger belastet, nämlich der Pensionierten in Ost-Deutschland. Diese Rentner haben nie eingezahlt, wurden aber zu sehr vorteilhaften Renten in die Rentenkasse übernommen. Im Rückblick war […]
++Bankgeheimnis komplett gestrichen++
Vorsicht Grundgesetz: Feiern die Grünen, SDP,Linke, FDP und 75 CDU’ler zu früh?
Der Preis ist nämlich eine schwer erträgliche Rechtsunsicherheit, da die nur einfachgesetzliche Öffnung der Ehe am Ende womöglich wegen Verstoßes gegen das Ehegrundrecht wieder kassiert wird.
„Regenbogenfamilien“: Der Mensch ist kein Spielzeug!
Schwule & Lesben aller Länder: Besinnt Euch! – Was wollt ihr eigentlich mit der «Homo-Ehe» – und wozu? Ist die eingetragene Lebenspartnerschaft denn nicht die nahezu restlose Gleichstellung mit der Ehe, wie selbst der „Schwulen- und Lesbenverband Deutschlands“ bestätigt?