13. Juli 2018

Energie EU-Gericht: Milliarden-Beihilfen für Atomkraft sind zulässig

Die EU-Kommission und die britische Regierung hätten sich hinter „den verstaubten Paragrafen des Euratom-Vertrages von 1957 verschanzt“. Euratom gewähre atomfreundlichen Regierungen freie Hand bei der Förderung der „Risikotechnologie“. Tatsächlich hält der Euratom-Vertrag die Verpflichtung aller Staaten fest, die Kernenergie zu fördern. Die freie Entscheidung, auf Kernengerie zu setzen, steht über dem EU-Beihilferecht.

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