Typisches Beispiel, wenn Bericht und Meinung vermischt werden
Meinungsbeiträge in den Medien sind durch Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geschützt. Die Trennung von Meinungen und Informationen soll Transparenz für den Leser herstellen. Vor allem im Boulevardjournalismus werden nachrichtliche (Bericht) und meinungsorientierte Darstellungsweise (Kommentar) jedoch auch innerhalb eines Beitrages vermischt.
Kretschmann ist «froh, dass Merkel Kanzlerin ist»
Das sagt ein MP, welcher öffentlich zugegeben hat, dass es ohne Mauscheleien eben nicht geht. Das Ergebnis in unserem Land sieht aber in der Realität etwas anders aus. Zunehmende Spaltung, Abstiegsgesellschaft, mangelnde Sicherheit und dergleichen mehr. Solche Postulate sind eher kontraproduktiv, als vertrauenserweckend!
Das Problem mit den Arbeitlosenzahlen!
Gefängnisstrafe für Teenager: 16-Jähriger weint nach dem Urteil
Und wie die Realität von Flüchtlingen und deren Familien in unserm Land aussieht, mit Kollateralschäden für alle Beteiligten, offene Drogenszene usw..
Schulden-Krise Investoren ziehen weltweit Dollar aus den Finanzmärkten ab
Die von der Federal Reserve eingeleitete Zinswende zieht große Dollar-Volumina aus den Schwellenländern ab.