Typisches Beispiel, wenn Bericht und Meinung vermischt werden

Meinungsbeiträge in den Medien sind durch Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geschützt. Die Trennung von Meinungen und Informationen soll Transparenz für den Leser herstellen. Vor allem im Boulevardjournalismus werden nachrichtliche (Bericht) und meinungsorientierte Darstellungsweise (Kommentar) jedoch auch innerhalb eines Beitrages vermischt.

Kretschmann ist «froh, dass Merkel Kanzlerin ist»

Das sagt ein MP, welcher öffentlich zugegeben hat, dass es ohne Mauscheleien eben nicht geht. Das Ergebnis in unserem Land sieht aber in der Realität etwas anders aus. Zunehmende Spaltung, Abstiegsgesellschaft, mangelnde Sicherheit und dergleichen mehr. Solche Postulate sind eher kontraproduktiv, als vertrauenserweckend!