Abgasrichtlinien der EU -Abschalteinrichtung-
1 . BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN: Der Begriff der Abschalteinrichtung wird in Artikel 3 Absatz10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 definiert; demnach bezeichnet „‚Abschalteinrichtung‘ ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, […]
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