Nach dem LG Frankfurt am Main und dem LG Essen hat nun auch das LG Mosbach (Baden-Württemberg) einem Verfügungsantrag unserer Kanzlei zu großen Teilen stattgegeben (Beschluss vom 01.06.2018 – Az. 1 O 108/18). Die Vorsitzende Richterin ließ es sich nicht nehmen, Facebook auf zwölf Seiten einiges ins Stammbuch zu schreiben. Der bedeutsamste Teil: Die Facebook-Gemeinschaftsstandards sind unwirksam!