Wenn Grüne mal soeben geltendes Recht beiseite schieben!

Der Parteivorstand musste handeln, sagt Katja Kipping. Wenn ein Mitglied der Partei angegriffen werde, müsse die Partei solidarisch Stellung beziehen. Deshalb hatte der Vorstand unlängst seine Solidarität mit Klaus Lederer erklärt, der wegen der Kritik an einer Preisverleihung für den Journalisten Ken Jebsen, den er unter die Kategorie »Aluhüte« einsortiert, in die Kritik geraten war. Klaus Lederer hatte auf zweifelhafte Weise seine Macht als Berliner Kultursenator genutzt, um die Preisverleihung an Jebsen zu verhindern – zumindest an dem vorgesehenen Ort. Ein Gericht erklärte die daraufhin erfolgte Kündigung der
Preisverleihung für unwirksam
, der Eingriff Lederers, den manche auch »Zensur« nannten, hat damit indirekt einen auch richterlichen Makel erhalten. Denn natürlich war er erfolgt, um die Veranstaltung (rechtswidrig) zu verhindern. Die Vorstandssolidarität gilt trotzdem weiter, wie man aus der Debatte seither ersehen kann.

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