Deutsches Recht auf den Kopf gestellt!
Rechtlich müssen die Kommunen für Flüchtlinge Wohnungen bauen aber nicht für Einheimische!
Rechtlich müssen die Kommunen für Flüchtlinge Wohnungen bauen aber nicht für Einheimische!
Die „Umfrage“ fasst die Haltung der Deutschen zum Familiennachzug von Asylberechtigten und Flüchtlingen (kurz: zeitlich begrenzter Anspruch auf Schutz) zusammen, als gäbe es keinen Unterschied. Und täuscht eine Mehrheit von 67% vor.