Ehe für alle? Klare Ansage vom Bundesverfassungsgericht!
aa) Jeder ehefähigen Person steht auch nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft durch das LPartDisBG der Weg in die Ehe offen. Allerdings kann die Ehe nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt (vgl. BVerfGE 10, 59 <66>) und sich nur hierauf das Recht der […]
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