Ein angeblich religiöses Grundrecht kann nicht ein anderes Grundrecht einfach aushebeln!
Ein Grundrecht darf kein anderes Grundrecht verletzen. Es wird hier auf die Religionsfreiheit abgehoben. Mir konnte noch keiner eine Stelle im Koran nachweisen, wo derartige Verhüllungen vorgeschrieben sind! Dafür soll ich aber in mein Grundrecht eingeschränkt werden, im öffentlichen Raum verhüllte, anonyme Menschen zu akzeptieren und nach Möglichkeit auch noch mit diesen Menschen zu kommunizieren.
Hier kann man nur sagen, wehret den Anfängen!