OB Wahl Gundelsheim Wahlanfechtung
Verwaltungsgericht und zuständiges Landratsamt nimmt billigend in Kauf einer schlampigen Wahlauszählung und Missachtung von Wahlverordnung!
Verwaltungsgericht und zuständiges Landratsamt nimmt billigend in Kauf einer schlampigen Wahlauszählung und Missachtung von Wahlverordnung!
Herr Strobl (CDU) man sollte einfach nicht mit Steinen schmeißen, wenn man selbst im Glashaus sitzt!