Es ist eine langjährige übliche Praxis von Verwaltungen derartige einseitige Parteinahme bei Bürgerentscheide vorzunehmen.
Meistens wird erst gar kein Bürgervotum angestrebt, wie z.B. in Heilbronn, beim Thema Buga.
Es ist eine langjährige übliche Praxis von Verwaltungen derartige einseitige Parteinahme bei Bürgerentscheide vorzunehmen.
Meistens wird erst gar kein Bürgervotum angestrebt, wie z.B. in Heilbronn, beim Thema Buga.