Voßkuhle blendet die staatsgefährdende Kollateralschäden aus, welche durch die massive Einreise innerhalb kurzer Zeit und bis auf weiteres dies so weitergeht! Ebenfalls unerwähnt bleibt, das bestehende Asylgesetz, was keine Annahme zu lässt, wenn betreffende Personen aus einem sicheren Staat kommt Insofern wäre ein verfassungsrechtliche Klärung vor dem BVG wohl mehr als angebracht!