Ein Gericht in Bayern hat eine Kinderheirat für rechtmäßig erklärt – weil die Ehe in Syrien geschlossen wurde, wo Kinderehen nach islamischem Recht erlaubt sind. Aber dürfen Maßstäbe des islamischen Rechts auch für die deutsche Gesellschaft gelten? Hält damit die Scharia Einzug in deutsche Gerichte?