Ehe für alle im Konflikt mit unserem Grundgesetz!

„Die Ehe wird vom Grundgesetz nicht als besondere Form der Paarbeziehung geschützt (also als die generative unter den Paarbeziehungen), sondern als eine besondere Form der Generativität (nämlich als die der dauerhaften symmetrischen Paarbeziehung unter den verschiedenen Gestaltungsweisen der Generativität).“

In einfacher Sprache: Es geht nicht erst einmal um Paare, und dann um den Zusatz Kinderzeugung, sondern es geht erst einmal um Kinderzeugung und dann um den Zusatz Paar.

Deshalb kann der Art. 6 GG nicht so verändert werden, daß er auch gleichgeschlechtliche Paarbildungen erfaßt, ohne seinen Sinn zu verlieren, der mit einer Ewigkeitsgarantie ausgestattet ist.

Es ist also nicht möglich, die „Homo-Ehe“ einzuführen, ohne die Verfassung zu brechen, ganz gleich ob mit einfacher oder mit Zweidrittel-Mehrheit.

Übrignes: Daß einzelne Ehen unfruchtbar bleiben, spricht nicht im mindesten dafür, irgendetwas zu privilegieren, das von vorn herein keine Gestaltung von Generativität darstellt.

Quelle:

Eckhard Mackh

Weitere Erklärung hierzu