CDU-Gemeinderat Randecker blendet mal soeben die aktuelle gesetzliche Regelung hierzu aus und liefert selbst auch noch den Beleg!
In seinem heutigen Leserbrief beklagt dieser eine fehlende Einsicht. Die verkaufsoffene Sonntage sollen doch eine Antwort auf den Internethandel und aktive Unterstützung für den Einzelhandel sein. Hierbei sei natürlich auch der gesetzliche Sonntagsschutz berücksichtigt.
Leider gibt aber genau dies nicht die aktuellelle Landesverordnung nicht her! Dies betrifft auch die beschlossenen vier Sonntage, da nur drei erlaubt sind!