2. Juli 2017

Der Ehebegriff des Art. 6 Abs. 1 GG Gutachtliche Stellungnahme zur Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 28. September 2015

Auszug: „Schon an dieser Stelle könnte die verfassungsrechtliche Prüfung als abgeschlossen angesehen werden, weil die zur Verfügung stehenden Quellen zu dem eindeutigen Ergebnis führen, dass der Ehebegriff in Art. 6 Abs. 1 GG einer „Öffnung“ für gleichgeschlechtliche Paare nicht offensteht.“

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Schwere Mängel am deutschen Rentensystem

Eine zweite Besonderheit des deutschen Rentensystems ergibt sich aus dem Erbe der Deutschen Einheit. Seither wird die Rentenversicherung – analog anderen Kassen der Sozialversicherung – durch die Leistungen an zusätzliche Beitragsempfänger belastet, nämlich der Pensionierten in Ost-Deutschland. Diese Rentner haben nie eingezahlt, wurden aber zu sehr vorteilhaften Renten in die Rentenkasse übernommen. Im Rückblick war

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